Wichtige Hinweise - Kreisspruchkammer Senioren / Frauen


Rechtsmittel der Vereine im Seniorenbereich

1. Rechtsmittel gegen Spielwertungen

Sachverhalt nicht spielberechtigter
gegnerischer Spieler
zahlenmäßige Schwächung
der eigenen Mannschaft
Regelverstoß des
Schiedsrichters
Rechtsmittel Einspruch
Rechtsmittel-
grundlage
§ 47 (1) RuVO/WFLV
Rechtsmittelfrist+
Fristbeginn
10 Tage nach Ablauf
des Spieltages
2 Tage nach Ablauf
des Spieltages
2 Tage nach Ablauf
des Spieltages
Adressat des
Rechtsmittel
 Kreisligen = KJSK/Bezirksligen =
 BJKS/Landes- + Westfalenliga = VJKS
Begründungsfrist 2 Wochen ab Einlegung
des Einspruchs
2 Tage nach Ablauf
des Spieltages
2 Tage nach Ablauf
des Spieltages
gebührenpflichtig

ja (Gebühren siehe Ziffer 4)

Zahlungsfrist+
Fristbeginn
innerhalb der
Begründungsfrist
10 Tage nach Einlegung
des Einspruchs
10 Tage nach Einlegung
des Einspruchs
Konto für Gebühren

KSK = Kreiskasse/BSK + VSK = Verbandskasse FLVW

2. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsstellen

Sachverhalt

Entscheidungen 1. Instanz
Punktverlust                                Sonstiges

Entscheidungen 2. Instanz

Rechtsmittel Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung Beschwerbe

Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung

Rechtsmittel-
grundlage
§ 43 (6) SpO/WFLV § 3 (6) RuVO/WFLV § 3 (7) RuVO/WFLV
Rechtsmittelfrist+
Fristbeginn
10 Tage nach schriftlicher Bekanntgabe bzw. Veröffentlichung in den "OM"
Adressat des
Rechtsmittel
Verwaltungsstelle, die
Entscheidung erlassen
hat
Verwaltungsstelle, die
Entscheidung erlassen hat
Verwaltungsstelle, die
Entscheidung erlassen hat
Begründungsfrist wie Rechtsmittelfrist
gebührenpflichtig ja (Gebühren siehe Ziff. 4) nein nein
Zahlungsfrist+
Fristbeginn
wie Rechtsmittelfrist  
Konto für Gebühren siehe Ziffer 1  

3. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Rechtsorgane
 
Sachverhalt

Entscheidungen 1. Instanz (KSK, BSK, VSK)
Urteil                                       Beschluss

Entscheidungen 2. Instanz
( BSK, VSK)

Rechtsmittel Berufung Beschwerbe

Revision

Rechtsmittel-
grundlage
§ 44  RuVO/WFLV § 46 RuVO/WFLV § 45 RuVO/WFLV
Rechtsmittelfrist+
Fristbeginn
10 Tage nach mündlicher/schriftlicher Bekanntgabe bzw. Veröffentlichung in den "OM"
Adressat des
Rechtsmittel
Rechtsorgan, das die Entscheidung erlassen hat
gebührenpflichtig ja (Gebühren siehe Ziff. 4) ja (Gebühren siehe Ziff. 4) ja (Gebühren siehe Ziff. 4)
Zahlungsfrist+
Fristbeginn
wie Rechtsmittelfrist wie Rechtsmittelfrist wie Rechtsmittelfrist
Konto für Gebühren bei Rechtsmittel gegen Entscheidung der KSK = Kreiskasse                  
bei Rechtsmittel gegen Entscheidung der BSK = Verbandskasse FLVW
bei Rechtsmittel gegen Entscheidung der VSK = Verbandskasse WFLV

4. Rechtsmittelgebühren
 
  Vereine ab KLA in der 2. Instanz in der 3. Instanz
vor der KSK 25,00 € 12,50 €  
vor der BSK 50,00 € 25,00 € 25,00 €
vor der VSK 100,00 € 50,00 € 50,00 €
vor dem VG 200,00 € 100,00 € 100,00 €

5. Konten
 
Kreiskasse Bochum Sparkasse Bochum DE47 4305 0001 0038 4029 05
Verbandskasse FLVW Sparkasse Kamen DE79 4435 1380 0005 0034 21
Verbandskasse WFLV Sparkasse Duisburg DE67 3505 0000 0237 0002 11

Wichtig: Alle Rechtsmittel sind per Einschreiben oder über das dfbnet-Postfach einzulegen !

E-Postfach KSK: flvw.ksk6@flvw.evpost.de
E-Postfach BSK VI: flvw.bsk6@flvw.evpost.de
E-Postfach BSK VII: flvw.bsk7@flvw.evpost.de

Einspruchgebühren müssen eingezahlt werden und werden nicht abgebucht!
 

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Kreisspruchkammer - 21.08.2014 01:44

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