Wichtige Hinweise - Kreisspruchkammer Junioren


Verfahrensarten:

Grundsätzlich wir mündlich verhandelt. Eine schriftliche Verhandlung (ohne Anwesenheit der Parteien) ist möglich bei unstreitigem Sachverhalt und mit schriftlicher Zustimmung aller Beteiligten. Bei strittigem Sachverhalt muss mündlich verhandelt werden, auch sollten Tätlichkeiten gegen SR nicht im schriftlichen Verfahren abgeurteilt werden.

Vertretungsbefugnis:

Der Nachweis der Vertretungsbefugnis ist durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, die vom Vertretenden unterzeichnet sein muss, zu führen. Soweit Vereine Verfahrensbeteiligte sind, ist die Unterzeichnung der Vollmacht durch die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder erforderlich.

Rechtsmittelbelehrung:

  Berufung
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Gegen das Urteil der Kreisspruchkammer ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.
§§38, Abs. 1, 39, 44 Abs. 1 RuVO/WFLV.
 

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Die Berufung ist innerhalb von 10 Tagen
a)  im schriftliche Verfahren - nach der Zustellung,
b) bei mündlicher Verhandlung - nach Verkündung des Urteils schriftlich per Einschreiben oder über das dfbnet - Postfach einzulegen.
§§ 26 Abs. 4, 27, 43 Abs. 1 und 3 RuVO/WFLV.
 

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Die Zustellung des Urteils gilt am Tage der Aufgabe zur Post als bewirkt. Von diesem Tage an läuft die Frist für die Einlegung der Berufung. §§ 27 Abs. 1 - 4 RuVO/WFLV.
 

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Die Rechtsmittelgebühren sind ebenfalls innerhalb von zehn Tagen nach Zustellung des Urteils.
§§ 27 Abs. 5, 43 Abs. 3, 53 RuVO/WFLV.
 

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Die Rechtsmittel sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Absendetag der vollständigen Entscheidung schriftlich zu begründen. §§ 26 Abs. 4, 27 Abs. 2, 43 Abs. 4 RuVO/WFLV.
 

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Die Zustellung des mit Gründen versehenen Urteils gilt am Tage der Aufgabe zur Post als bewirkt. Von diesem Tage an läuft die Berufungsbegründungsfrist.
§§ 27 Abs. 3 RuVO/WFLV.
 

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Die Rechtsmittelfristen sind gewahrt, wenn die Schriftsätze am letzten Tage der Frist durch Aufgabe einer Einschreibesendung zur Post abgesandt werden und die Absendung durch Poststempel nachgewiesen wird. §§ 27 Abs. 3 RuVO/WFLV.
 

Rechtsmittel der Vereine im Juniorenbereich

1. Rechtsmittel gegen Spielwertungen

Sachverhalt nicht spielberechtigter
gegnerischer Spieler
zahlenmäßige Schwächung
der eigenen Mannschaft
Regelverstoß des
Schiedsrichters
Rechtsmittel Einspruch
Rechtsmittel-
grundlage
§ 47 (1) RuVO/WFLV
Rechtsmittelfrist+
Fristbeginn
10 Tage nach Ablauf
des Spieltages
2 Tage nach Ablauf
des Spieltages
2 Tage nach Ablauf
des Spieltages
Adressat des
Rechtsmittel
 Kreisligen = KJSK/Bezirksligen =
 BJKS/Landes- + Westfalenliga = VJKS
gebührenpflichtig

ja (Gebühren siehe Ziffer 4)

Zahlungsfrist+
Fristbeginn
innerhalb der
Begründungsfrist
(10 Tage nach Einlegung
des Einspruchs)
10 Tage nach Einlegung
des Einspruchs
10 Tage nach Einlegung
des Einspruchs
Konto für Gebühren

KJSK = Kreiskasse/BJSK + VSJK = Verbandskasse FLVW

2. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsstellen

Sachverhalt

Entscheidungen 1. Instanz
Punktverlust                                Sonstiges

Entscheidungen 2. Instanz

Rechtsmittel Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung Beschwerbe

Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung

Rechtsmittel-
grundlage
§ 24 (7) JSpO/WFLV § 3 (6) RuVO/WFLV § 3 (7) RuVO/WFLV
Rechtsmittelfrist+
Fristbeginn
10 Tage nach schriftlicher Bekanntgabe bzw. Veröffentlichung in den "OM"
Adressat des
Rechtsmittel
Verwaltungsstelle, die
Entscheidung erlassen
hat (Staffelleiter, KJA, VJA)
Verwaltungsstelle, die
Entscheidung erlassen hat
 (Staffelleiter, KJA, VJA, Passtelle)
Verwaltungsstelle, die
Entscheidung erlassen hat
(KJA, VJA)
gebührenpflichtig ja (Gebühren siehe Ziff. 4) nein nein
Zahlungsfrist+
Fristbeginn
wie Rechtsmittelfrist  
Konto für Gebühren siehe Ziffer 1  

3. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Rechtsorgane
 
Sachverhalt

Entscheidungen 1. Instanz (KJSK, BJSK, VJSK)
Urteil                                       Beschluss

Entscheidungen 2. Instanz
( BJSK, VJSK)

Rechtsmittel Berufung Beschwerbe

Revision

Rechtsmittel-
grundlage
§ 44  RuVO/WFLV § 46 RuVO/WFLV § 17, 45 RuVO/WFLV
Rechtsmittelfrist+
Fristbeginn
10 Tage nach mündlicher/schriftlicher Bekanntgabe bzw. Veröffentlichung in den "OM"
Adressat des
Rechtsmittel
Rechtsorgan, das die Entscheidung erlassen hat
gebührenpflichtig ja (Gebühren siehe Ziff. 4) nein ja (Gebühren siehe Ziff. 4)
Zahlungsfrist+
Fristbeginn
wie Rechtsmittelfrist
jedoch 1/2 Satz
wie Rechtsmittelfrist wie Rechtsmittelfrist
Konto für Gebühren bei Rechtsmittel gegen Entscheidung der KJSK = Kreiskasse                  
bei Rechtsmittel gegen Entscheidung der BJSK = Verbandskasse FLVW
bei Rechtsmittel gegen Entscheidung der VJSK = Verbandskasse WFLV

4. Rechtsmittelgebühren
 
  in der 1. Instanz in der 2. Instanz in der 3. Instanz
vor der KJSK 13,00 €    
vor der BJSK 25,00 € 38,00 €  
vor der VJSK 50,00 € 75,00 € 100,00 €

5. Konten
 
Kreiskasse Bochum Sparkasse Bochum DE47 4305 0001 0038 4029 05
Verbandskasse FLVW Sparkasse Kamen DE79 4435 1380 0005 0034 21
Verbandskasse WFLV Sparkasse Duisburg DE67 3505 0000 0237 0002 11

Wichtig: Alle Rechtsmittel sind per Einschreiben oder über das dfbnet-Postfach einzulegen !
 

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Kreisspruchkammer - 21.08.2014 01:38

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