Verfahrensarten:
Grundsätzlich wir mündlich verhandelt. Eine schriftliche
Verhandlung (ohne Anwesenheit der Parteien) ist möglich bei
unstreitigem Sachverhalt und mit schriftlicher Zustimmung
aller Beteiligten. Bei strittigem Sachverhalt muss mündlich
verhandelt werden, auch sollten Tätlichkeiten gegen SR nicht
im schriftlichen Verfahren abgeurteilt werden.
Vertretungsbefugnis:
Der Nachweis der Vertretungsbefugnis ist durch Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht, die vom Vertretenden unterzeichnet
sein muss, zu führen. Soweit Vereine Verfahrensbeteiligte
sind, ist die Unterzeichnung der Vollmacht durch die
vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder erforderlich.
Rechtsmittelbelehrung:
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Berufung |
- |
Gegen
das Urteil der Kreisspruchkammer ist das
Rechtsmittel der Berufung zulässig.
§§38, Abs. 1, 39, 44 Abs. 1 RuVO/WFLV.
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- |
Die
Berufung ist innerhalb von 10 Tagen
a) im schriftliche Verfahren - nach der
Zustellung,
b) bei mündlicher Verhandlung - nach Verkündung des
Urteils schriftlich per Einschreiben oder über das
dfbnet - Postfach einzulegen.
§§
26 Abs. 4, 27, 43 Abs. 1 und 3 RuVO/WFLV.
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- |
Die
Zustellung des Urteils gilt am Tage der Aufgabe zur
Post als bewirkt. Von diesem Tage an läuft die Frist
für die Einlegung der Berufung. §§ 27 Abs. 1 - 4 RuVO/WFLV.
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- |
Die
Rechtsmittelgebühren sind ebenfalls innerhalb von
zehn
Tagen nach Zustellung des Urteils.
§§ 27 Abs. 5, 43 Abs. 3, 53 RuVO/WFLV.
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- |
Die
Rechtsmittel sind spätestens innerhalb von zwei
Wochen nach dem Absendetag der vollständigen
Entscheidung schriftlich zu begründen. §§ 26 Abs. 4,
27 Abs. 2, 43 Abs. 4 RuVO/WFLV.
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- |
Die
Zustellung des mit Gründen versehenen Urteils gilt
am Tage der Aufgabe zur Post als bewirkt. Von diesem
Tage an läuft die Berufungsbegründungsfrist.
§§ 27 Abs. 3 RuVO/WFLV.
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- |
Die
Rechtsmittelfristen sind gewahrt, wenn die
Schriftsätze am letzten Tage der Frist durch Aufgabe
einer Einschreibesendung zur Post abgesandt werden
und die Absendung durch Poststempel nachgewiesen
wird. §§ 27 Abs. 3 RuVO/WFLV.
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Rechtsmittel
der Vereine im Juniorenbereich
1. Rechtsmittel gegen Spielwertungen
Sachverhalt |
nicht
spielberechtigter
gegnerischer Spieler |
zahlenmäßige Schwächung
der eigenen Mannschaft |
Regelverstoß des
Schiedsrichters |
Rechtsmittel |
Einspruch |
Rechtsmittel-
grundlage |
§ 47 (1) RuVO/WFLV |
Rechtsmittelfrist+
Fristbeginn |
10 Tage
nach Ablauf
des Spieltages |
2 Tage
nach Ablauf
des Spieltages |
2 Tage
nach Ablauf
des Spieltages |
Adressat
des
Rechtsmittel |
Kreisligen
= KJSK/Bezirksligen =
BJKS/Landes- + Westfalenliga = VJKS |
gebührenpflichtig |
ja
(Gebühren siehe Ziffer 4) |
Zahlungsfrist+
Fristbeginn |
innerhalb der
Begründungsfrist
(10 Tage nach Einlegung
des Einspruchs) |
10 Tage
nach Einlegung
des Einspruchs |
10 Tage
nach Einlegung
des Einspruchs |
Konto
für Gebühren |
KJSK =
Kreiskasse/BJSK + VSJK = Verbandskasse FLVW |
2. Rechtsmittel
gegen Entscheidungen der Verwaltungsstellen
Sachverhalt |
Entscheidungen 1. Instanz
Punktverlust Sonstiges |
Entscheidungen 2. Instanz |
Rechtsmittel |
Antrag
auf sportgerichtliche Entscheidung |
Beschwerbe |
Antrag
auf sportgerichtliche Entscheidung |
Rechtsmittel-
grundlage |
§ 24 (7)
JSpO/WFLV |
§ 3 (6)
RuVO/WFLV |
§ 3 (7)
RuVO/WFLV |
Rechtsmittelfrist+
Fristbeginn |
10 Tage
nach schriftlicher Bekanntgabe bzw. Veröffentlichung
in den "OM" |
Adressat
des
Rechtsmittel |
Verwaltungsstelle, die
Entscheidung erlassen
hat (Staffelleiter, KJA, VJA) |
Verwaltungsstelle, die
Entscheidung erlassen hat
(Staffelleiter, KJA, VJA, Passtelle) |
Verwaltungsstelle, die
Entscheidung erlassen hat
(KJA, VJA) |
gebührenpflichtig |
ja
(Gebühren siehe Ziff. 4) |
nein |
nein |
Zahlungsfrist+
Fristbeginn |
wie
Rechtsmittelfrist |
|
Konto
für Gebühren |
siehe
Ziffer 1 |
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3.
Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Rechtsorgane
Sachverhalt |
Entscheidungen 1. Instanz (KJSK, BJSK, VJSK)
Urteil
Beschluss |
Entscheidungen 2. Instanz
( BJSK, VJSK) |
Rechtsmittel |
Berufung |
Beschwerbe |
Revision |
Rechtsmittel-
grundlage |
§ 44 RuVO/WFLV |
§ 46 RuVO/WFLV |
§ 17, 45 RuVO/WFLV |
Rechtsmittelfrist+
Fristbeginn |
10 Tage
nach mündlicher/schriftlicher Bekanntgabe bzw. Veröffentlichung
in den "OM" |
Adressat
des
Rechtsmittel |
Rechtsorgan, das die Entscheidung erlassen hat |
gebührenpflichtig |
ja
(Gebühren siehe Ziff. 4) |
nein |
ja
(Gebühren siehe Ziff. 4) |
Zahlungsfrist+
Fristbeginn |
wie
Rechtsmittelfrist
jedoch 1/2 Satz |
wie
Rechtsmittelfrist |
wie
Rechtsmittelfrist |
Konto
für Gebühren |
bei
Rechtsmittel gegen Entscheidung der KJSK =
Kreiskasse
bei Rechtsmittel gegen Entscheidung der BJSK =
Verbandskasse FLVW
bei Rechtsmittel gegen Entscheidung der VJSK =
Verbandskasse WFLV |
4.
Rechtsmittelgebühren
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in der
1. Instanz |
in der
2. Instanz |
in der
3. Instanz |
vor der
KJSK |
13,00 € |
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|
vor der
BJSK |
25,00 € |
38,00 € |
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vor der
VJSK |
50,00 € |
75,00 € |
100,00 € |
5. Konten
Kreiskasse Bochum |
Sparkasse Bochum |
DE47
4305 0001 0038 4029 05 |
Verbandskasse FLVW |
Sparkasse Kamen |
DE79
4435 1380 0005 0034 21 |
Verbandskasse WFLV |
Sparkasse Duisburg |
DE67
3505 0000 0237 0002 11 |
Wichtig: Alle
Rechtsmittel sind per Einschreiben oder über das
dfbnet-Postfach einzulegen !
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