Wichtige Hinweise für die Verein


Sprechtag

An jedem 2. Montag im Monat findet in der Gaststätte „Haus Vocke“ Wiemelhauser Str. 214, 44799 Bochum, Tel. 0234 - 34095, der Sprechtag des Kreises Bochum von ca. 16.00 h bis 19.00 h statt. Hier stehen Ihnen Kreismitarbeiter mit Rat und Tat zur Verfügung. Außerdem ist u. a. folgendes Material erhältlich:

Spielberichtsblöcke (Feld und Turnier), Eintrittskarten,  ect. Evtl. Verlegungen der Sprechtage sind stets der „OM“ bzw. der Tagespresse oder der Homepage des Kreises zu entnehmen.


Abrechnungen

Die Vereinskassierer werden gebeten, die Bekanntmachungen und Veröffentlichungen in der offiziellen Mitteilungen im DFBnet unter www.dfbnet.org zu beachten. Ordnungsgelder, Spielabgaben, etc. müssen in der satzungsgemäßen Frist eingezahlt werden. Bei Fristversäumnissen sind Ordnungsgelder möglich. Spielabgaben für Meisterschaftsspiele, Pokalspiele, Turniere und Stadtmeisterschaften sind mit dem Kreiskassierer unverzüglich abzurechnen. Sofern das Bankeinzugsverfahren vereinbart wurde, werden die Beträge vom Kreis eingezogen.

1. Rechtsmittel gegen Spielwertungen
 

Sachverhalt nicht spielberechtigter
gegnerischer Spieler
zahlenmäßige Schwächung
der eigenen Mannschaft
Regelverstoß des
Schiedsrichters
Rechtsmittel

Einspruch

Rechtsmittelgrundlage § 47 (1,2) RuVO/WFLVW
Rechtsmittelfrist und
Fristbeginn
10 Tage nach Ablauf
des Spieltages
2 Tage nach Ablauf
des Spieltages
2 Tage nach Ablauf
des Spieltages
Adressat der
Rechtsmittels
Kreisligen = KSK | Bezirksliga = BSK
Landes- + Westfalenliga = VSK
Begründungsfrist 2 Wochen ab Einlegung
der Einspruchs
2 Tage nach Ablauf
des Spieltages
2 Tage nach Ablauf
des Spieltages
Gebührenpflichtig

ja (Gebühren siehe Ziffer 4)

Zahlungsfrist innerhalb der
Begründungsfrist
10 Tage nach Einlegung
des Einspruchs
10 Tage nach Einlegung
des Einspruchs
Konto für Gebührer

KSK = Kreiskasse | BSK + VSK = Verbandskasse FLVW

2. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsstellen

  Verwaltungsstelle 1. Instanz Übergeordnete
Verwaltungsstellen
Sachverhalt

Entscheidungen 1. Instanz
Punkteverlust                   Sonstiges

Entscheidungen
1. und 2. Instanz

Rechtsmittel Antrag auf sportgerichtliche
Entscheidung
Beschwerde Antrag auf sportgerichtliche
Entscheidng
Rechtsmittelgrundlage § 43 (6) SpO/WFLV § 3 (6) RuVO/WFLV § 3 (7) RuVO/WFLV
Rechtsmittelfrist und
Fristbeginn

10 Tage nach Bekanntgabe

Adressat der
Rechtsmittels
Verwaltungsstelle, die die Entscheidung erlassen hat.
Begründungsfrist wie Rechtsmittelfrist
Gebührenpflichtig ja (Gebühren siehe Ziff. 4) nein nein
Zahlungsfrist wie Rechtsmittelfrist    
Konto für Gebührer siehe Ziffer 1    

3. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Rechtsorgane

Sachverhalt Entscheidungen 1. Instanz (KSK, BSK, VSK)
Urteil                           Beschluss
Entscheidungen
2. Instant (BSK, VSK)
Rechtsmittel Berufung Beschwerde Revision
Rechtsmittelgrundlage § 44 RuVO/WFLV § 46 RuVO/WFLV § 45 RuVO/WFLVW
Rechtsmittelfrist
und Fristbeginn
10 Tage nach Bekanntgabe
Adressat des Rechtsmittels Rechtsorgan, das die Entscheidung erlassen hat
Begründungsfrist 2 Wochen ab Absendung der begründeten Entscheidung
gebührenpflichtig ja (Gebühren siehe Ziff. 4) ja (Gebühren siehe Ziff. 4) ja (Gebühren siehe Ziff. 4)
Zahlungsfrist 10 Tage ab Antragsstellung wie Rechtsmittelfrist wie Rechtsmittelfrist
Konto für Gebühren bei Rechtsmittel gegen Entscheidung der KSK = Kreiskasse
bei Rechtsmittel gegen Entscheidung der BSK = Verbandskasse FLVW
bei Rechtsmittel gegen Entscheidung der der VSK = Verbandskasse WFLV

4. Rechtsmittelgebühren gem § 53 RuVO/WFLV
 
  Vereine ab KL A Vereine bis KL B und
Einzelmitglieder
Beschwerden *
vor der KSK 25 Euro 12,50 Euro  
vor der BSK 50 Euro 25 Euro 25 Euro
vor der VSK 100 Euro 50 Euro 50 Euro
vor dem VG 200 Euro 100 Euro 100 Euro

* Da die KSK keine Beschwerdeinstanz ist, müssen bei Beschwerden immer die Gebühren der nächsthöheren Instanz gezahlt werden.

5. Konten
 
Kreiskasse Bochum Sparkasse Bochum IBAN: DE47430500010038402905
BIC: WELADED1BOC
Verbandskasse FLVW Sparkasse Unna/Kamen IBAN: DE51443500600005003421
BIC: WELADED1UNN
Verbandskasse WFLV Sparkasse Duisburg IBAN: DE67350500000237000211
BIC: DUISDE33XXX

WICHTIG: Alle Rechtsmittel sind per Einschreiben oder über das elektronische Postfach der jeweils zuständigen Kammer einzulegen!

E-Postfach KSK: flvw.ksk6@flvw-evpost.de
E-Postfach BSK IV: flvw.bsk4@flvw-evpost.de
E-Postfach BSK V: flvw.bsk5@flvw-evpost.de


Einspruchgebühren müssen eingezahlt werden und werden nicht abgebucht!

Abmeldung von Amateurspielern

a) Abmeldung in schriftl. Form als E-Karte

Die Abmeldung von Amateurspielern muss eigenhändig unterschrieben sein und mittels Einschreibepostkarte erfolgen. Die Nichtanerkennung einer Abmeldung (z.B. bei einem „Einschreibebrief”) hat der abgebende Verein dem Spieler innerhalb von 14 Tagen (per Einschreiben) unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Geschieht dies nicht, gilt die Abmeldung als anerkannt. (Weitere Infos siehe auch „Vereinswechsel von Amateuren” in der WFLV-SpO, § 15 ff).

b) An- und Abmeldung über DFBnet Pass Online

Erfolgt die Übermittlung eines Antrags auf Spielerlaubnis an die Passstelle mittels DFBnet Pass Online, entfällt die Einreichung des schriftlichen Antrags. Stellt ein Verein einen Antrag auf Spielerlaubnis mittels DFBnet Pass Online, hat er dafür Sorge zu tragen, dass ihm die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Eine el. Antragstellung ohne rechtlich wirksame Zustimmung des Spielers ist unwirksam.

Weitere Einzelheiten sind dem § 10 a SpO/WFLV zu entnehmen.

Auf- und Abstiegsregelung

Die Auf- und Abstiegsregelungen der Westfalen-, Landes- und Bezirksligen im Herren- und im Frauenbereich für das neue Spieljahr ist der vor der Meisterschaft erscheinenden „Offiziellen Mitteilungen“ über DFBnet zu entnehmen.

Auswahlmannschaften

Spiele von Auswahlmannschaften (Stadtmannschaften/Ortsteilmannschaften) sind baldmöglichst spätestens 2 Wochen vor dem Spieltermin beim Kreisvorsitzenden zu beantragen. Dem Antrag sind die Zustimmungserklärungen über die Abstellungen von Spielern der teilnehmenden Vereine beizufügen.

Austauschspieler

In Spielen der Kreisligen B und C und der Frauenkreisligen A und B können bis zu 3 Spieler(innen) beliebig ein- und ausgewechselt werden. Dieses gilt nicht für Pokalspiele auf Kreisebene und nicht für die Herren-KLA..

DFB-Vereinspokalspiele (Frauen und Herren)

Teilnahmeberechtigt sind nur 1. Mannschaften, die an den Meisterschaftsspielen teilnehmen. Bei den Spielen auf Kreisebene und der ersten und zweiten Runde auf Verbandsebene hat die klassenniedrigere Mannschaft Heimrecht. Auf Kreisebene findet unter sämtlichen teilnehmenden Vereinen eine Auslosung der einzelnen Runden statt.

Der Beirat des WFLV hat zum 01.07.2016 folgende Änderung beschlossen: Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen bei der Passstelle ist der Spieler für Freundschaftsspiele seines neuen Vereins spielberechtigt.

Das bedeutet für Pokalspiele, dass dort nur Spieler eingesetzt werden dürfen, die zu diesem Zeitpunkt bereits die Spielberechtigung für Pflichtspiele besitzen.

Damit wird ein Widerspruch/Irritation aufgelöst, dass einerseits Pokalspiele Pflichtspiele sind und andererseits die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele ausreichte, um den Spieler in Pokalspielen einsetzen zu dürfen.

DFBnet - Spielergebnisse

Auch für die neue Saison gilt ergänzend zu den kreislichen Durchführungsbestimmungen folgender Passus DFBnet  betreffend (nur für Papierspielberichte):

Der Platzverein ist verpflichtet, das Spielergebnis unverzüglich, spätestens 1 Stunde nach offiziellem Spielende, an die zuständige Stelle zu melden (§ 29 (5) SpO/WFLV). Zuständige Stelle im Sinne der Ziffer 1 ist das DFBnet-System. Die Eingabe der Spielergebnisse erfolgt mittels einer Passwort geschützten Kennung über die durch DFBnet angebotenen Meldewege (siehe Seite 12 unter „Elektronische Spielberichte“). Das verspätete Melden (später als 1 Std. nach offiziellen Spielende) und das Nichtmelden von Ergebnissen wird mit einem Ordnungsgeld belegt.

Fair-Play-Pokale

Mit Unterstützung der Sparkassen Bochum, Witten und Hattingen zeichnet der FLVW-Kreis Bochum am Ende einer Saison die fairsten 1. Mannschaften der Kreisligen C bis zur Oberliga der jeweiligen Saison aus. Hinzu kommen noch die 2. Mannschaften ab KL A. Die fairste nicht unter Satz 2 fallende Reservemannschaft erhält den „Manfred-Sumann-Pokal“ des Kreises. Die Fair-Play-Wertung richtet sich hierbei nach den in der laufenden Saison verhängten Feldverweisen (gelb/rot bzw. rot), sowie Sperrstrafen der Mannschaften und nach Verweisen bzw. Ordnungsgeldern, die gegen Trainer/Mannschaftsverantwortliche, oder wegen Nichtantretens ausgesprochen wurden. Hinzu kommt noch eine Wertung der gelben Karten.

Die Fairplay-Wertung ist wie folgt: Gelb/rote Karten je 1 Punkt; rote Karte je 1 Punkt pro Sperrwoche; Innenraumverweise je 1 Punkt; Nichtantritt je 1 Punkt und gelbe Karten werden mit 1/10 Punkt gewertet. Die ermittelte Jahressumme wird dann durch die Anzahl der ausgetragenen Pflichtspiele der Mannschaft geteilt. Die Mannschaft mit dem niedrigsten Quotienten ist der Fairplay-Sieger. Bei Punktegleichstand wird auf das Vorjahrsergebnis zurückgegriffen. Also, wer gewinnen will, muss besonders fair spielen, es gilt auch hier das Motto: „Fair geht vor!“

Fusionen

Fusionen/Verschmelzungen von Vereinen müssen bis 31.03. des Jahres – über den Kreisvorstand – beim FLVW beantragt werden.

Herausgabe von Spielerpässen

a) Bei schriftlicher Abmeldung

Nach ordnungsgemäßer schriftlicher Abmeldung eines Spielers ist der Pass unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen an den Spieler (bzw. an den neuen Verein) zum Nachweis per Einschreiben bzw. gegen Quittung abzugeben. Geschieht dies nicht, kann sich der Spieler als freigegeben betrachten und die Spielberechtigung für den neuen Verein beantragen.

b) Bei Abmeldung über Pass Online

Die Abmeldung des Spielers kann über DFBnet Pass Online auch vom aufnehmenden Verein für den Spieler im Rahmen eines Antrags auf Vereinswechsel übermittelt werden. Als Abmeldetag gilt der Tag der Eingabe ins System. Der abgebende Verein wird mit dem Zeitpunkt der Online-Antragstellung systemseitig mittels des el. Postfachs über die Abmeldung informiert. Die Angaben über den Tag der Abmeldung, über Zu- oder Nichtzustimmung zum Vereinswechsel und den Tag des letzten Spiels können durch den abgebenden Verein durch DFBnet Pass Online erfolgen. Erfolgt dies
nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung, gilt der Spieler als freigegeben. Der Spielerpass ist vom abgebenden Verein durch das Wort UNGÜLTIG auf der Vorder- und Rückseite zu entwerten und für einen Zeitraum von mind. 2 Jahren aufzubewahren.

Weitere Details siehe SpO/WFLV §§ 9, 10, 10a und 15.

Mannschaftsmeldungen

Alle bis zum Meldeschluss im DFBnet-Vereinsmeldebogen gemeldeten Mannschaften werden für den Spielbetrieb berücksichtigt. Alle nicht gemeldeten, bestehenden Mannschaften gelten automatisch als abgemeldet. Hier ist auf die Öffnungszeit des Meldefensters im DFBnet zu achten. Dieses gilt ebenfalls für Pokalspiele.

Passeinzugsverfahren WFLVW/SpO §15 (5)

Wenn ein Antrag auf Spielerlaubnis bei der Passstelle vorgelegt wird, dem der Spielerpass oder eine Erklärung über den Verbleib des Passes nicht beigefügt ist, erfolgt der Einzug des Passes durch die Passstelle. Legt der Verein diesen nicht innerhalb der gesetzten Frist vor, erfolgt die Verhängung eines Ordnungsgeldes nach § 4 (3) der WFLV/RuVo, bei erneuter Fristversäumung Abgabe an das zuständige WFLV-Rechtsorgan.

Platzkommission

Ist der Sportplatz nicht von dem Eigentümer gesperrt, hat aber der Platzverein Zweifel an der Bespielbarkeit des Platzes, besteht für Spiele der Männer und Frauen auf Kreisebene die Möglichkeit, die Bespielbarkeit des Platzes durch ein Mitglied der Platzkommission des Kreises prüfen zu lassen. Auf diese Weise können ggf. unnötige Anreisen der Gäste und SR vermieden werden.

Folgende Kreismitarbeiter stehen den Vereinen für die jeweiligen Bezirke zur Verfügung:
 
1. BO-Mitte B. Böning Vertretung 1-3:
2. BO-Nord und Ost A. Zimmermann B. Köllner
3. BO-West (WAT) G. Halbherr Vertretung 4-5:
4. BO-Süd und Süd-West Th. Mennecke Klaus-Dieter Leiendecker
5. Hattingen und Witten W. Waßerloos  

Die Platzkommission wird tätig
- am Tag vor dem Spiel bzw.
- bis 3 Std. vor Spielbeginn am Spieltag.

Danach entscheidet der SR über die Bespielbarkeit des Platzes.

Platzsperre

Wird ein Sportplatz von dem Eigentümer (i. d. Regel d. Stadt), oder dem Nutzungsberechtigten witterungsbedingt gesperrt, ist dem Staffelleiter eine entsprechende Bescheinigung des Berechtigten vorzulegen.

Pyrotechnik

Das Abbrennen von Pyrotechnik ist vor, während und nach dem Spiel untersagt. Der Verein haftet für die ihm zuzuordnenden Besucher.

Schiedsrichteranforderungen

Für alle Meisterschafts- und Pokalspiele im Seniorenbereich ist keine schriftliche Schiedsrichteranforderung erforderlich. Die Spiele werden im DFBnet von den zuständigen SR-Ansetzern (VKSA und Gruppenobleute) bestückt. Bei witterungsbedingten Spielabsagen ist der zuständige Staffelleiter zeitnah zu informieren. Sollte es nicht möglich sein, den angesetzten SR zu informieren, muss tel. Kontakt mit einem der SR-Ansetzer (Gruppenobleute) aufgenommen werden. Bei kurzfristiger Eingabe von Spielen ins DFBnet ist der zuständige SR-Ansetzer per E-Mail zu informieren.

Schiedsrichter-Ausbildung

Im Frühjahr und Herbst des Jahres finden SR-Anwärterlehrgänge statt. Hierzu können geeignete Sportkameraden(innen) mit einem Mindestalter von 14 Jahren gemeldet werden, die nach erfolgreicher Ausbildung bereit sind, Spielleitungen zu übernehmen. In ca. 30 Unterrichtsstunden erfolgt eine Einführung in die Grundlagen der 17 Fußballregeln. Am Prüfungstag müssen sie einen schriftlichen Regeltest mit 30 Fragen und einen Lauftest absolvieren. Dazu wird empfohlen, dass Sie vorher eine Untersuchung auf Sportgesundheit durchführen lassen. Eine Gewährleistung durch den KSA Bochum erfolgt nicht. Mit der Anmeldung wird eine Ausbildungspauschale in Höhe von 35,00 € fällig, die vom Verein des SR zu tragen ist und mit der sämtliche Kosten für alle Lehrgangsunterlagen abgegolten sind.

Meldungen geeigneter Bewerberinnen und Bewerber (ab vollendetem 14. Lebensjahr und gerne älter) können online auf der Homepage des FLVW Kreis Bochum (www.kreis-bochum.de) unter dem Menüpunkt: Schiedsrichter/Schiedsrichter/Anwärterlehrgang vorgenommen werden. Fragen zum Lehrgang sind gerne an Heiko Schneider (schneiderheiko@web.de) zu richten.

Schiedsrichter-Zuständigkeiten

Die SR-Zuständigkeiten im Fußballkreis BO sind in vier Gruppen aufgeteilt. Die Betreuung der Gruppen obliegt folgenden Sportkameraden:
 
Gruppe Bochum: Ch. Methler
Gruppe WAT: D. Lilek
Gruppe Hattingen: W. Wasmuth
Gruppe Witten: H.-G. Henning

Schiedsrichtergespann

Anforderungen von Schiedsrichtergespannen zu Pokal-/Freundschaftsspielen sind über den VKSA Th. Mennecke zu tätigen.

Schiedsrichter-Spesenregelung

Seniorenspiele
 
Oberliga 50,00 Euro SRA 30,00 Euro
Westfalenliga 38,00 Euro SRA 23,00 Euro
Landesliga 33,00 Euro SRA 22,00 Euro
Bezirksliga 25,00 Euro SRA 15,00 Euro (wenn erf.)
DFB-Pokalspiele FLVW Heimv. max OLW Heimv. max OLW
Kreisliga A 21,00 Euro  
Kreisliga B 20,00 Euro  
Kreisliga C 19,00 Euro  
AH, AL, SAL 19,00 Euro  
SRA im Kreis 14,50 Euro  
 
Pokal- u. F-Spiele Senioren im Kreis Bochum gleicher Spesensatz wie bei MS-Spielen (Platzverein)
     
KLA bis KLC - KLA bis KLC Spesen wie Heimverein
KLA bis KLC - Bezirksliga 22,50 Euro SRA 15,00 Euro
KLA bis KLC - Landesliga 26,50 Euro SRA 18,00 Euro
KLA bis KLC - Westfenliga 29,00 Euro SRA 20,00 Euro
KLA bis KLC - Oberliga 35,00 Euro SRA 22,00 Euro
     
Frauenspiele    
Regionalliga 25,00 Euro SRA 13,00 Euro
Westfalenliga 23,00 Euro SRA (keine Gespannpflicht)
Landesliga 20,00 Euro  
Bezirksliga 18,00 Euro  
Kreisliga 14,00 Euro  
 
Pokal- u. F-Spiele im Kreis gleicher Spesensatz wie bei MS-Spielen (Platzverein)
     
Kreisliga - Bezirksliga 18,00 Euro SRA 14,00 Euro
Kreisliga - Landesliga 20,00 Euro SRA 14,00 Euro
Kreisliga - Westfalenliga 23,00 Euro SRA 14,00 Euro

Bei Anreise und Spielausfall von Spielen im Kreisgebiet beträgt der Spesensatz 50 % (betrifft Spiele der KL A bis KL C sowie überkreisliche Freundschaftsspiele).

Seniorenerklärung von A-Junioren und B-Juniorinnen

A-Junioren und B-Juniorinnen des älteren Jahrganges können vorzeitig zu Senioren erklärt und – ausschließlich – in der 1. Mannschaft eingesetzt werden. Voraussetzung für eine Seniorenerklärung ist, dass der Verein über eine A-Junioren- oder B-Juniorinnen-Mannschaft verfügt. Gehört der Junior oder die Juniorin einem Verein an, der in der laufenden Saison mit keiner A-Junioren- oder B-Juniorinnen-Mannschaft am Meisterschaftsspiel teilnimmt, so muss der Junior oder die Juniorin entweder bereits seit 12 Monaten für den beantragenden Verein spielberechtigt sein, oder für diesen Verein eine Spielberechtigung von insgesamt mindestens zwei Jahren besessen haben. Ausgenommen hiervon sind Spieler, die seit zwei Jahren keine Spiele mehr bestritten haben.
Anträge auf Seniorenerklärung können beim KJA angefordert werden.

Ein Junior des älteren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgangs ist für alle Herren- bzw. Frauenmannschaften seines/ihres Vereins spielberechtigt. A-Juniorinnen bleiben bis zum 30.6.2017 für alle Frauenmannschaften spielberechtigt. Ab dem 1. April eines Spieljahres können A-Junioren- und B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs ohne Seniorenerklärung in allen Senioren- bzw. Frauen-Mannschaften ihres Vereins eingesetzt werden.

Sonntagsspiele der Bundesliga

Findet ein Bundesligaspiel des VfL Bochum, des BV Borussia Dortmund oder des FC Schalke 04 an einem Sonntag statt, hat der gastgebende Verein das Recht, beim zuständigen Staffelleiter spätestens 14 Tage vor diesem Spieltag die Verlegung seines Spiels zu beantragen. Die Spielverlegung kann auf einen möglichen Tag vor bzw. in der Woche nach dem vorgesehenen Spieltag erfolgen! Der gastgebende Verein schlägt – nach Abstimmung mit dem Gastverein – einen Spieltag vor. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet der Staffelleiter unter Berücksichtigung der sportlichen Gegebenheiten, ob und zu welchem Termin eine Verlegung in Betracht kommt. Diese Regelung gilt nicht für den vorletzten und letzten Spieltag.

Spielabsagen, generell

Bei einer Schlechtwetterlage (z.B. Sturm, Schnee, Eis, usw.) werden Spiele u. U. kurzfristig von der Spielleitenden Stelle generell abgesagt. Die Bekanntmachung dieser Absagen erfolgt über das Internet www.Kreis-Bochum.de, die örtliche Presse bzw. die Radiosender. Um unnötige Anreisen zu vermeiden, sind die Schiedsrichter bei einer kritischen Wetterlage gehalten, die o. a. Medien zu verfolgen, bzw. – im Zweifelsfall – Rücksprache mit dem jeweiligen Gruppenobmann bzw. dem zuständigen KSA-Mitglied zu halten.

Spielerlaubnis bei Mannschaftswechsel

Nach § 11 WFLV-SpO können Spieler einer höheren Mannschaft (max. 4 - davon 2, die am 1.7. d. J. das 23 Lj. vollendet haben) an Pflichtspielen einer unteren Mannschaft erst nach Ablauf einer Schutzfrist von 5 Tagen teilnehmen. Die Schutzfrist beginnt unmittelbar nach dem Spieleinsatz und endet nach Ablauf der folgenden 5 Tage (Spiel am Sonntag - Schutzfrist = Montag bis Freitag 0:00 Uhr).

Nach § 11(11): Spieler, die zum Zeitpunkt des fünfletzten Punktespiels der unteren Mannschaft Spieler der höheren Mannschaft sind, dürfen in den letzten vier Punktespielen und nachfolgenden Entscheidungsspielen der unteren Mannschaft nicht eingesetzt werden. Ausgenommen sind die Spieler einer höheren Mannschaft, die mind. 6 Wochen vor dem 4.-letzten Spieltag der unteren Mannschaft in der höheren Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind.

Aus § 11 WFLV-SpO ergeben sich auch entsprechende Regelungen für in Lizenzmannschaften eingesetzte, sowie zum Senior erklärte Spieler(innen).

Spielgemeinschaften

Auch im Seniorenbereich können Spielgemeinschaften zugelassen werden. Anträge auf Bildung einer SG für die kommende Saison sind bis zum 01.06. des Jahres an den Kreisvorsitzenden zu richten. (Siehe auch „Verwaltungsanordnung zur Zulassung von Spielgemeinschaften“ auf der FLVW-Homepage.

Spielsperre (nach gelb/roter Karte bzw. nach 5mal gelber Karte) WFLV RuVo§9

Wird ein Spieler (eine Spielerin) infolge zweier Verwarnungen im selben Spiel durch Zeigen der Gelb/Roten Karte des Feldes verwiesen, oder hat er (sie) in der laufenden Saison die 5. (10., 15., …..) gelbe Karte erhalten, so ist er (sie) automatisch für die nächsten 10 Tage für alle Spiele seines Vereins, höchstens jedoch für ein Pflichtspiel der Mannschaft, in der der Feldverweis erfolgte, gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Dies gilt auch für Freundschafts- und Turnierspiele. Anmerkung: Wenn ein Spieler in der unteren Mannschaft eingesetzt werden soll, kommt zur Sperrfrist die Wartezeit von 5 Tagen noch hinzu.

Spielverlegungen von Pflichtspielen

Bei Spielverlegungen mit beiderseitiger schriftlicher Einverständniserklärung ist diese bindend und kann nicht einseitig wieder aufgehoben werden. Spielverlegungen sind über das DFBnet zu beantragen. Es wird dringend empfohlen, vor einem Antrag sich mit dem gegn. Verein in Verbindung zu setzen.

Sportgruß

Vor dem Spiel begrüßen sich Spieler und SR im Mittelkreis.

Trikots

Beide Mannschaften sind verpflichtet für andersfarbige Trikots und Stutzen zu sorgen. Im Zweifelsfall
 ist allein dem SR die Farbe schwarz vorbehalten. Bei Beanstandungen ist der Heimverein verpflichtet, Abhilfe zu schaffen.

Trikotwerbung

Trikotwerbung ist genehmigungspflichtig, zu diesem Zwecke ist das Antragformular dem KGF (z.B. beim monatl. Sprechtag) vorzulegen. Das Antragsformular kann auch mit einem Foto des neuen Trikots per Mail dem KGF zugesandt werden. Die Werbefläche der Trikotvorderseite darf maximal 200 cm², die des Trikotärmels 100 cm², die auf der Vorderseite des rechten Hosenbeins 50 cm² nicht überschreiten. Die Werbung auf dem rechten Hosenbein ist nur für ein Produkt bzw. Symbol möglich.
Die Trikots müssen mit Rückennummern versehen sein und können neben dem Vereins- auch den Spielernamen tragen. Die Werbung für unterschiedliche Werbepartner ist zulässig.

Werbung auf Stutzen ist unzulässig. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Antragsformular.

Vereinswechsel von Amateuren

Die nachfolgenden Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird ausdrücklich empfohlen, die jeweils gültige WFLV-Satzung auf Änderung zu überprüfen.

Bei einem Vereinswechsel von Amateuren gelten für die Beantragung und den Erwerb der Spielerlaubnis folgende Grundsätze:

Die An- und Abmeldung eines Spielers kann sowohl über DFBnet Pass Online als auch in schriftlicher Form erfolgen.

I. DFB-Net Pass Online

Siehe Seite 13

II. in schriftlicher Form

1. Abmeldung des Spielers per Einschreibekarte an die offizielle Vereinsanschrift.

2. Der Spieler muss die Abmeldung eigenhändig unterschreiben.

3. Als Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels.

4. Die Wartefrist beginnt am Tag nach der ordnungsgemäßen Abmeldung.

5. Die Spielerlaubnis endet mit dem Tag der Abmeldung. (Eine Abmeldung für die Zukunft ist nicht möglich. Z. B.: Bei einer Abmeldung am 15.05. zum 30.06. verliert der Spieler mit dem 15.05. die Spielberechtigung.)

6. Der abgebende Verein hat den Spielerpass unaufgefordert binnen 14 Tagen nach Abmeldung herauszugeben und die Rückseite des Spielerpasses vollständig auszufüllen.

7. Zur Beantragung und Erteilung der Spielberechtigung sind die vollständigen Vereinswechselunterlagen vorzulegen:

a) Antrag auf Erteilung der Spielerlaubnis,

b) Bisheriger Spielerpass (ggf. erfolgt Passeinzug gemäß WFLV SpO § 15,5)

c) Nachweis der Abmeldung (Einschreibebeleg, Bestätigung im Spielerpass). Falls beides nicht gegeben ist, gilt als Tag der Abmeldung der Eingang des Spielberechtigungsantrages bei der Passstelle.

8. Der Vereinswechsel eines Spielers kann in den beiden folgenden Wechselperioden stattfinden:

a) Wechselperiode I 01.07. bis 31.08.

b) Wechselperiode II 01.01. bis 31.01.

9. Spielberechtigung für Pflichtspiele:

Wechselperiode I:

a) Abmeldung bis 30.06. und Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen beim WFLV in Duisburg bis zum 31.08.:

 aa) mit Zustimmung: Spielberechtigung frühestens zum 01.07. bzw. mit Eingang der vollständigen Unterlagen

 bb) ohne Zustimmung: Spielberechtigung ab 01.11., längstens 6 Monate nach dem letzten Spiel.

b) Abmeldung bis zum 30.06. und Eingang der vollständigen Unterlagen beim WFLV in Duisburg nach dem 31.08. (bis 31.12.):

 aa) mit Zustimmung: Spielberechtigung ab 01.01., oder längstens 6 Monate nach dem letztem Spiel,

 bb) ohne Zustimmung: Spielberechtigung 6 Monate nach dem letzten Spiel.

Wechselperiode II:

Abmeldung zwischen dem 01.07. und dem 31.12. sowie Eingang der vollständigen Unterlagen bis zum 31.01.:

a) mit Zustimmung: Spielberechtigung frühestens ab 01.01. bzw. mit Eingang der vollständigen Unterlagen, oder 6 Monate nach dem letzten Spiel.

b) ohne Zustimmung: Spielberechtigung 6 Monate nach dem letzten Spiel.

In der Wechselperiode II kann die Zustimmung nicht durch Zahlung der Entschädigung ersetzt werden!

Eine nachträgliche Zustimmung kann jedoch bis zum 31.01. erteilt werden. Die Spielberechtigung erfolgt mit dem Tag des Eingangs der vollständigen Unterlagen bei der Passstelle. Nachträgliche Zustimmungen, die nach dem 31.01. bei der Passstelle eingehen, werden nicht anerkannt.

10. Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren:

Hierzu verweisen wir auf den § 21 und 22 der SpO/WFLV.

11. Eine Spielberechtigung kann immer erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen erteilt werden.

Zurückziehen von Mannschaften (gilt für alle Ligen)

Sofern eine Mannschaft im Verlaufe eines Spieljahres vor Beendigung der Saison aus einer Staffel ausscheidet (z.B. Mannschaftsabmeldung, Vereinsauflösung, Fusion, Konkurs, Vergleich, Ausscheiden aus dem Verband, usw.), gilt diese Mannschaft für das laufende Spieljahr als erster Absteiger in die jeweils untere Klasse, und zwar auch dann, wenn feststeht, dass diese Mannschaft im kommenden Spieljahr nicht am Spielbetrieb teilnimmt.

Zweitspielrecht

Für Studenten, Berufspendler und vergleichbare Personengruppen, die regelmäßig zwischen zwei Orten pendeln, kann unter Beibehaltung ihrer bisherigen Spielerlaubnis für ihren bisherigen Verein ein Zweitspielrecht als Amateur bis zum Ende des jeweiligen Spieljahres (bis 30.6.) für einen anderen Verein (Zweitverein) unter besonderen Voraussetzungen erteilt werden. Näheres siehe unter § 10b der WFLV-SpO.

Richtlinien zu § 37 Abs. 3-5 SpO/WFLV Schiedsrichtersoll (SR-Soll)

1. Gem. § 37 Abs. 3 Spielordnung des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes (SpO/WFLV) ist jeder Verein verpflichtet, für Mannschaften, die am Pflichtspielbetrieb teilnehmen, Schiedsrichter zu stellen. Die Landesverbände sind gem. § 37 Abs. 5 SpO/WFLV berechtigt Richtlinien über die Stellung von Schiedsrichtern zu erlassen.

2. Für jede am Pflichtspielbetrieb teilnehmende Mannschaft der Herren, der Frauen sowie der A- und B-Junioren und der WFLV C-Junioren Regionalliga, dem WFLV U14-Nachwuchs-Cup und der WFLV-Futsalliga hat der Verein eine entsprechende Anzahl von Schiedsrichtern zu stellen. Die Anzahl der zu stellenden Schiedsrichter richtet sich nach der Ligazugehörigkeit der einzelnen Mannschaften des Vereins bzw. der Spielgemeinschaft wie folgt,

Mannschaften:

a) der Lizenzligen je vier,
b) der 3. Liga, der Regionalliga, der Oberliga, der Westfalen- und der Landesligen der Herren je drei,
c) der Bundesliga und Regionalliga der Frauen je drei,
d) der A- und B- Junioren-Bundesliga je drei,
e) der A- und B- Junioren-Westfalenliga und der WFLV-Futsalliga je zwei,
f) der Westfalen-, der Landes-, Bezirks- und Kreisligen der Frauen je einen,
g) der Bezirks- und Kreisliga A, B, C und D der Herren je einen,
h) der C- Junioren Regionalliga und dem WFLV U14- Nachwuchs-Cup, der B- Juniorinnen-Bundesliga und B- Juniorinnen-Regionalliga, der A- und B- Junioren der Landes-, Bezirks- und Kreisligen je einen Schiedsrichter zu stellen.

Anmerkung: Juniorinnen-Mannschaften unterhalb der Regionalliga und AH-Mannschaften fallen nicht unter diese Bestimmung.

3. Zieht ein Verein nach dem 01.08. eine Mannschaft zurück oder scheidet eine Mannschaft nach dem 01.08. aus dem Spielbetrieb aus, findet keine Neuberechnung des SR-Solls während des laufenden Spieljahres statt.

4. Die Nichterfüllung des SR-Solls ist durch Verhängung von Ordnungsgeldern zu ahnden, deren Höhe sich nach der Ligazugehörigkeit der 1. Herrenmannschaft bzw. bei reinen Frauenfußballvereinen der 1. Frauenmannschaft des Vereins richtet.

Dieses Ordnungsgeld beträgt für jeden fehlenden Schiedsrichter pro Spieljahr bei Vereinen

a) der Lizenzligen und der 3. Liga 500,00 €
b) der Regionalliga 450,00 €
c) der Oberliga und der Westfalenligen 400,00 €
d) der Landes- und Bezirksligen 300,00 €
e) der Kreisligen A, B, C und D 250,00 €, sowie Vereinen ohne Herren- und Frauenmannschaften.

5. Ein Verein, der das SR-Soll nicht zu mindestens 60 % erfüllt, zahlt ein um 50 % erhöhtes Ordnungsgeld für jeden fehlenden Schiedsrichter, bis zur 100%igen Sollerfüllung. Beispiel: Ein Verein benötigt 4 Schiedsrichter und hat nur 1 Schiedsrichter. Dieser Verein muss somit für 3 fehlende Schiedsrichter ein um 50% erhöhtes Ordnungsgeld zahlen.

6. Stichtag für die Berechnung des SR-Solls ist der 01.08. eines jeden Jahres.

7. Zur Erfüllung des SR-Solls zählen aktive Schiedsrichter und SR-Beobachter (§ 1 Abs. 7 SRO/WFLV).

8. Die Ordnungsgelder sind halbjährlich zu berechnen und zu erheben.

9. Meldet ein Verein während des Spieljahres einen neuen Schiedsrichter, so ist er von dem Zeitpunkt der Anerkennung zur Erfüllung des SR-Solls des Vereins anzurechnen.

Ein neu ausgebildeter Schiedsrichter zählt ab der bestandenen Prüfung für die laufende Saison und mindestens die nächsten 2 Spieljahre zur Erfüllung des SR-Solls des Vereins, für den er sich zur Schiedsrichterprüfung angemeldet hat, unabhängig davon, ob er in diesem Zeitraum zu einem anderen Verein wechselt. Über Ausnahmen entscheidet der Kreisschiedsrichterausschuss.

Scheidet während des laufenden Spieljahres ein Schiedsrichter bei einem Verein aus, ist er dem Verein vom Tage des Ausscheidens an nicht mehr anzurechnen.

10. Schiedsrichter, die zu einem neuen Spieljahr den Verein wechseln wollen, müssen dies dem zuständigen Kreisschiedsrichterausschuss unter Beifügung einer Kopie der Abmeldung beim bisherigen Verein bis zum 30.06. eines Jahres unter Angabe ihres neuen Vereins und zusätzlich dessen gleichzeitiger Bestätigung schriftlich und verbindlich mitteilen.

11. Es ist anzustreben, dass ein Schiedsrichter zur Erfüllung des SR-Solls innerhalb einer Saison mindestens 15 Spiele (Turniertag = 1 Spiel) leitet.

12. Vereine, die mehr Schiedsrichter stellen als gefordert (Stichtag 01.08.), erhalten für jeden überzähligen Schiedsrichter pro Spieljahr einen Bonus in Höhe von 100,00 €. Ist darunter ein neu ausgebildeter Schiedsrichter, erhält der Verein auf Antrag einen zusätzlichen Bonus in Höhe von einmalig 100,00 €, wenn dieser Schiedsrichter mindestens 2 Kalenderjahre nach abgelegter Prüfung noch aktiver Schiedsrichter ist.

13. Die Erfüllung des SR-Solls ist von den Kreisen durch die Kreisschiedsrichterausschüsse zu überwachen. Ordnungsgelder wegen Nichterfüllung des SR-Solls sind jeweils von den Kreisvorständen zu verhängen und bekannt zu geben (§ 49 Satzung/FLVW). Übergeordnete Verwaltungsstelle für Entscheidungen der Kreisvorstände ist das Verbandpräsidium. Die Ordnungsgelder sind an die Kreiskasse zu zahlen. Die Kreiskassen zahlen auch den Bonus für überzählige Schiedsrichter gem. Ziffer 12.

14. Diese Richtlinien wurden von der Ständigen Konferenz am 18.04.2015 neu gefasst und treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 
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Kreisvorstand - 01.08.2016 21:00

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