Turnierbestimmungen


1. Genehmigungsverfahren:

Spätestens vier Wochen vor dem Austragungstermin eines jeden Turniers, muss der vollständige Antrag auf Turniergenehmigung beim Koordinator sonstiger Spielbetrieb eingereicht werden.

Der Antrag kann auch per E-Mail über das DFBnet-Postfach gestellt werden.

Die E-Mail muss folgende Anhänge haben:

- Anschreiben mit Zeitpunkt und Art des Turniers (z.B. Kleinfeldturnier)
- Spielplan mit Vereinsnamen sowie Turnierordnung

Durchführungsbestimmungen

Die Durchführungsbestimmungen (Turnierordnung) dürfen keine den Satzungen und Ordnungen des DFB/WFLV/FLVW entgegensprechenden Bestimmungen (z.B. Spielberechtigung besteht nur bei Vorlage des Spielerpasses) enthalten. Außerdem muss in der Turnierordnung darauf hingewiesen werden, dass bei Feldverweisen die satzungsgemäße Sperre (mindestens 2 Wochen) in Kraft tritt und ein Eintrag im Spielbericht (Vergehen nach Spielende) den Ausschluss vom Turnier mit anschließender Meldung an die spielleitende Stelle nach sich zieht. Die entsprechende Turniergenehmigung wird über das DFBnet-Postfach zugestellt, muss ausgedruckt und bei der Turnierdurchführung zur Verfügung gehalten werden.

2. Spielzeit:

Die tägliche Höchstspielzeit beträgt bei den Mindestspielzeiten:
A - Junioren 180 Minuten 20 Minuten
B - Junioren/innen 160 Minuten 20 Minuten
C - Junioren 140 Minuten 15 Minuten
D - Junioren 120 Minuten 15 Minuten
E - Junioren 100 Minuten 10 Minuten
F - Junioren 80 Minuten 10 Minuten
Mni - Kicker 80 Minuten 10 Minuten
Der Zeitverweis beträgt 5 Minuten

3. Turnierdauer:
Der KJA Bochum empfiehlt den Veranstaltern von Jugendturnieren, folgende Turnierdauer nicht zu überschreiten:

Mini - Kicker 3,00 Stunden
F- und E- Junioren 6,00 Stunden
D- Junioren/innen und C - Junioren 7,00 Stunden
B- und A - Junioren / B- Juniorinnen 8,00 Stunden

Sollte diese Turnierdauer überschritten werden, steht es den teilnehmenden Mannschaften frei, ihre Teilnahme unverzüglich (innerhalb 3 Tagen) nach Erhalt des Spielplans abzusagen. In diesen Fällen wird vom KJA kein Ordnungsgeld verhängt. Bei Mini-Kickern beträgt die vorgeschriebene Höchstdauer weiterhin drei Stunden.

4. Mini - Kicker Turniere (Spielfeste) können neben einem Fußballteil auch einen Spieleteil enthalten. Turnier- oder Gruppensieger dürfen nicht ermittelt werden. Zu diesem Zweck ist ein Spielplan zu verwenden, der Rückschlüsse auf einen Sieger nicht zulässt.

5. Turnierarten:   Zuständig für Genehmigung
a)

Verbandsinterne Turniere
Beteiligung von Vereinen, die ausschließlich dem WFLV angehören

 

Koordinator sonstiger Spielbetrieb
 

b)

Nationale Turniere
Beteiligung von mindestens einer Mannschaft aus einem nicht dem WFLV angehörenden Landesverband

 

Koordinator sonstiger Spielbetrieb

c) Internationale Turniere
Die Zahl der ausländischen Mannschaften darf 75% der Gesamtteilnehmer nicht übersteigen.
 

Koordinator sonstiger Spielbetrieb und DFB gesondertes Antragsformular auf Kreisseite (Freiumschlag an den
 FLVW, Jakob-Koenen-Str. 5, 59174 Kamen, beifügen).

 Turnierdurchführung

Der Veranstalter ist verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Turnierablauf Sorge zu tragen.

1.

So obliegt ihm u. a.
• die beteiligten Vereine zur vollständigen Ausfertigung von (Turnier-) Spielberichten anzuhalten (kommt der teilnehmende Verein dem Ersuchen nicht nach, ist dies zu vermerken);
• auf den Spielberichten von Vereinen außerhalb des Kreisgebietes ist der Kreis- / Landes-verband des Vereins anzugeben;
• die Spielberichte sowie einen mit den Spielergebnissen versehenen Spielplan innerhalb einer Woche nach Turnierende dem Koordinator
sonstiger Spielbetrieb zuzuleiten.
• Spielberichte, die Eintragungen über Feldverweise o. Ä. enthalten, dem Koordinator
sonstiger Spielbetrieb Ulf Henrich unverzüglich zu übersenden.
 

2)

Wird vom Schiedsrichter (Spielleiter) in der Spielpause eines Turniers ein Vergehen geahndet, das während des laufenden Spiels zu einem Feldverweis geführt hätte, ist der Spieler als des Feldes verwiesen zu betrachten und von der weiteren Turnierteilnahme ausgeschlossen. Im Übrigen tritt die satzungsgemäße Sperre in Kraft.
 

3) Die Erhebung von "Startgeld" ist unzulässig.
 
4)

Die Ausführung angesetzter Pflichtspiele (auch Entscheidungsspiele) hat unbedingten Vorrang.
 

5) Turnierabsagen müssen spätestens 10 Tage vor Turnierdatum erfolgen. Ansonsten erfolgt ein Ordnungsgeld wegen Nichtantreten.
   
 Turnierordnung (Vorschlag)
 
Turnierordnung
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Juniorenausschuss - 18.08.2015 23:18

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