1. Genehmigungsverfahren:
Spätestens vier Wochen vor dem Austragungstermin eines jeden
Turniers, muss der vollständige Antrag auf Turniergenehmigung beim
Koordinator sonstiger Spielbetrieb eingereicht werden.
Der Antrag kann auch per E-Mail über das DFBnet-Postfach gestellt
werden.
Die E-Mail muss folgende Anhänge haben:
- Anschreiben mit Zeitpunkt
und Art des Turniers (z.B. Kleinfeldturnier)
- Spielplan mit
Vereinsnamen sowie Turnierordnung
Durchführungsbestimmungen
Die Durchführungsbestimmungen (Turnierordnung) dürfen keine den
Satzungen und Ordnungen des DFB/WFLV/FLVW entgegensprechenden
Bestimmungen (z.B. Spielberechtigung besteht nur bei Vorlage des
Spielerpasses) enthalten. Außerdem muss in der Turnierordnung darauf
hingewiesen werden, dass bei Feldverweisen die satzungsgemäße Sperre
(mindestens 2 Wochen) in Kraft tritt und ein Eintrag im Spielbericht
(Vergehen nach Spielende) den Ausschluss vom Turnier mit
anschließender Meldung an die spielleitende Stelle nach sich zieht.
Die entsprechende Turniergenehmigung wird über das DFBnet-Postfach
zugestellt, muss ausgedruckt und bei der Turnierdurchführung zur
Verfügung gehalten werden.
2. Spielzeit:
Die tägliche Höchstspielzeit beträgt bei den |
Mindestspielzeiten: |
A - Junioren |
180 Minuten |
20 Minuten |
B -
Junioren/innen |
160 Minuten |
20 Minuten |
C - Junioren |
140 Minuten |
15 Minuten |
D - Junioren |
120 Minuten |
15 Minuten |
E - Junioren |
100 Minuten |
10 Minuten |
F - Junioren |
80 Minuten |
10 Minuten |
Mni - Kicker |
80 Minuten |
10 Minuten |
Der Zeitverweis
beträgt 5 Minuten |
3.
Turnierdauer:
Der KJA Bochum empfiehlt den Veranstaltern von Jugendturnieren,
folgende Turnierdauer nicht zu überschreiten:
Mini - Kicker |
3,00 Stunden |
F- und E-
Junioren |
6,00 Stunden |
D-
Junioren/innen und C -
Junioren |
7,00 Stunden |
B- und A -
Junioren / B- Juniorinnen |
8,00 Stunden |
Sollte diese Turnierdauer überschritten werden, steht es den
teilnehmenden Mannschaften frei, ihre Teilnahme unverzüglich
(innerhalb 3 Tagen) nach Erhalt des Spielplans abzusagen. In diesen
Fällen wird vom KJA kein Ordnungsgeld verhängt. Bei Mini-Kickern
beträgt die vorgeschriebene Höchstdauer weiterhin drei Stunden.
4. Mini - Kicker Turniere (Spielfeste)
können neben einem Fußballteil auch einen Spieleteil enthalten.
Turnier- oder Gruppensieger dürfen nicht ermittelt werden. Zu diesem
Zweck ist ein Spielplan zu verwenden, der Rückschlüsse auf einen
Sieger nicht zulässt.
5. Turnierarten: |
|
Zuständig für
Genehmigung |
a)
|
Verbandsinterne Turniere
Beteiligung von Vereinen, die ausschließlich dem WFLV
angehören |
|
Koordinator sonstiger Spielbetrieb
|
b)
|
Nationale Turniere
Beteiligung von mindestens einer Mannschaft aus einem nicht
dem WFLV angehörenden Landesverband |
|
Koordinator
sonstiger Spielbetrieb |
c) |
Internationale Turniere
Die Zahl der ausländischen Mannschaften darf 75% der
Gesamtteilnehmer nicht übersteigen. |
|
Koordinator
sonstiger Spielbetrieb und DFB gesondertes Antragsformular
auf Kreisseite (Freiumschlag an den
FLVW, Jakob-Koenen-Str. 5, 59174 Kamen, beifügen). |
Der
Veranstalter ist verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen
Turnierablauf Sorge zu tragen.
1. |
So obliegt ihm
u. a.
• die beteiligten Vereine zur vollständigen Ausfertigung von
(Turnier-) Spielberichten anzuhalten (kommt der teilnehmende
Verein dem Ersuchen nicht nach, ist dies zu vermerken);
• auf den Spielberichten von Vereinen außerhalb des
Kreisgebietes ist der Kreis- / Landes-verband des Vereins
anzugeben;
• die Spielberichte sowie einen mit den Spielergebnissen
versehenen Spielplan innerhalb einer Woche nach Turnierende
dem Koordinator
sonstiger Spielbetrieb zuzuleiten.
• Spielberichte, die Eintragungen über Feldverweise o. Ä.
enthalten, dem Koordinator
sonstiger Spielbetrieb Ulf Henrich unverzüglich zu übersenden.
|
2) |
Wird vom
Schiedsrichter (Spielleiter) in der Spielpause eines
Turniers ein Vergehen geahndet, das während des laufenden
Spiels zu einem Feldverweis geführt hätte, ist der Spieler
als des Feldes verwiesen zu betrachten und von der weiteren
Turnierteilnahme ausgeschlossen. Im Übrigen tritt die
satzungsgemäße Sperre in Kraft.
|
3) |
Die Erhebung
von "Startgeld" ist unzulässig.
|
4) |
Die Ausführung
angesetzter Pflichtspiele (auch Entscheidungsspiele) hat
unbedingten Vorrang.
|
5) |
Turnierabsagen
müssen spätestens 10 Tage vor Turnierdatum erfolgen.
Ansonsten erfolgt ein Ordnungsgeld wegen Nichtantreten. |
|
|
Turnierordnung (Vorschlag) |
Turnierordnung |
|