Abschlusstabellen
Entsprechend § 20 a Nr. 3 JSpO/WFLV wird festgelegt, dass für die
Spiele der Junioren und Juniorinnen bei Punktgleichheit zunächst der
direkte Vergleich der punktgleichen Mannschaften zählt (Wertung:
Punkte, Torverhältnis – wobei auswärts erzielte Treffer nicht
besonders gewertet werden). Sollte auch dieser gleich sein,
entscheidet die Tordifferenz der Abschlusstabelle entsprechend § 20a
Nr. 3, Abs. 2 JSpO/WFLV. Wird dadurch noch keine Entscheidung
erreicht, setzt die Staffelleitung ein Entscheidungsspiel (siehe
Entscheidungsspiele) an.
Kreisliga A,
A - bis D - Junioren
a) |
Die Kreisliga A
besteht aus je einer Staffel mit 12 Mannschaften. |
b) |
Die
Staffelsieger sind zugleich Kreismeister. Die
Erstplatzierten qualifizieren sich für die Aufstiegsrunden
zur Bezirksliga. Die D-Juniorenmannschaft muss allerdings
vorab die Zulassung zur Bezirksliga beantragt haben und
zugelassen worden sein. |
c) |
Die
Tabellenletzten und Vorletzten steigen zur Kreisliga B ab.
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d) |
Die Zahl der
Absteiger kann sich infolge Abstieg eines Vereins aus der
Bezirksliga erhöhen. Auch kann bei den D-Junioren, wenn
keine weitere Zulassung für die nächste Saison |
Kreisliga B, A -
bis C - Junioren
a) |
Die Kreisliga B
besteht aus je einer Staffel mit 12 Mannschaften. |
b) |
Die
Staffelsieger und die zweitplatzierten Mannschaften steigen
zur Kreisliga A auf. |
c) |
Die
Tabellenletzten und Vorletzten steigen zur Kreisliga C ab. |
d) |
Die Zahl der
Absteiger kann sich infolge Abstieg eines Vereins aus der
Bezirksliga und somit weiterer Absteiger aus der Kreisliga A
erhöhen. |
e) |
Steigen die
Meister der Kreisliga A zur Bezirksliga auf, rücken die
Drittplatzierten zur Kreisliga A nach. |
Kreisliga B, D - Junioren
a) |
Die Kreisliga B
besteht aus zwei Staffel mit 12 Mannschaften. |
b) |
Die
Staffelsieger und der Sieger eines Entscheidungsspiels der
Zweitplatzierten steigen zur Kreisliga A auf. |
c) |
Die
Tabellenletzten und Vorletzten der Gruppe 1 und der Gruppe 2
steigen zur Kreisliga C ab. |
d) |
Die Zahl der
Absteiger kann sich infolge Abstieg bzw. Rückkehr einer
Mannschaft aus der Bezirksliga bzw. Abstieg aus der
Kreisliga A erhöhen. |
e) |
Steigt der
Meister der Kreisliga A zur Bezirksliga auf und kein Verein
aus der Bezirksliga ab, steigen die beiden Zweitplatzierten
zur Kreisliga A auf. |
Kreisliga C,
A-Junioren
Die Kreisliga C besteht bei den A-Junioren aus einer
Staffel mit 16 Mannschaften. Aus dieser Gruppe steigen die
zwei Erstplatzierten zur Kreisliga B auf.
Kreisliga C,
B- bis D-Junioren
Die Hinrunde
wird als Findungsrunde ausgespielt. Für die Rückrunde werden
die Mannschaften entsprechend ihrer Platzierungen in
Aufstiegs- und Freundschaftsgruppen eingeteilt.
Hieraus ergeben
sich für die Altersklassen folgende Regelungen:
B - Junioren |
Die jeweils fünf
Erstplatzierten der Gruppen 1 und 2 bilden die
Aufstiegsgruppe.
Aus dieser Gruppe steigen die zwei Erstplatzierten zur
Kreisliga B auf.
Bei einem weiteren Aufsteiger aus der Kreisliga B in |
C - Junioren |
Die jeweils vier
Erstplatzierten der Gruppen 1 bis 3 bilden die
Aufstiegsgruppe.
Aus dieser Gruppe steigen die zwei Erstplatzierten zur
Kreisliga B auf.
Bei einem weiteren Aufsteiger aus der Kreisliga B in die
Kreisliga A, steigt auch der Drittplatzierte in die
Kreisliga B auf. |
D - Junioren |
Die jeweils fünf
Erstplatzierten der Gruppen 1 bis 4 bilden die
Aufstiegsgruppen.
Aus diesen Gruppen steigen die zwei Erstplatzierten zur
Kreisliga B auf.
Bei einem weiteren Aufsteiger aus der Kreisliga B in die
Kreisliga A steigt auch der Sieger eines Entscheidungsspiels
der Drittplatzierten zur Kreisliga B auf. |
Sonstiges
B - Juniorinnen |
Der Sieger
dieser Gruppe nimmt an der Aufstiegsrunde zur Bezirksliga
teil. |
C - Juniorinnen |
Es findet ein
geregelter Pflichtspielbetrieb statt. |
D - Juniorinnen |
Es findet ein
geregelter Pflichtspielbetrieb statt. |
E - Junioren |
Nach der Hinrunde werden die Gruppen neu eingeteilt. |
F - Junioren |
Nach der Hinrunde werden die Gruppen neu eingeteilt. |
Mini - Kicker
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Nach der Hinrunde werden die Gruppen neu eingeteilt. |
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In der Kreisliga C, B- bis D-Junioren, bei den E- und F-Junioren sowie
Mini-Kickern endet der Spielbetrieb der Findungsrunden spätestens am
17.12. bzw. 18.12.2016. Alle Spiele, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht
stattgefunden haben, werden ersatzlos gestrichen.
Die Teilnehmer der Aufstiegsrunden (B- bis D-Junioren) werden
entsprechend des Tabellenstandes vom 17.12. bzw. 18.12.2016 festgelegt.
Bei Punktgleichheit zweier Mannschaften entscheidet, unabhängig von der
Anzahl der ausgetragenen Spiele, der direkte Vergleich. Ergab der
direkte Vergleich (siehe auch unter Abschlusstabelle) keinen Sieger,
entscheidet unabhängig von der Anzahl der ausgetragenen Spiele das Los.
Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Ergänzende Bestimmungen für den Spielbetrieb in der Kreisliga C, A-
bis C- Junioren sowie für die B- und C-Juniorinnen
Zur Förderung des Spielbetriebes in diesen Spiel- und Altersklassen
nehmen auch Mannschaften am Spielbetrieb teil, deren Mannschaftsstärke
bei Abgabe der Mannschaftsmeldungen mit 9 Spielern angegeben wurde.
Mannschaften, deren Spielerstärke mit 9 gemeldet wurden, werden im
Spielplan entsprechend gekennzeichnet und dürfen deshalb in
Meisterschaftsspielen auch nur 9 Spieler gleichzeitig einsetzen.
Vereine, die gegen eine Mannschaft spielen, die mit 9 Spielern gemeldet
wurde, dürfen in diesem Spiel ebenfalls nur mit 9 Spielern antreten. Die
Spiele werden auf Sportplätzen in Normalgröße ausgetragen. Alle weiteren
Regelungen für die Durchführung des Spielbetriebes sind uneingeschränkt
anzuwenden. Dies gilt insbesondere auch bezüglich der Mindestzahl der
Spieler bei Spielbeginn und zu der Anzahl der Austauschspieler. Mit
Beginn der Rückrunde ist ein Wechsel zurück zur Teilnahme am
Spielbetrieb mit 11 Spielern sowie eine Reduzierung auf nur 9 Spielern
möglich. Dieser Wechsel ist dem Koordinator Spielbetrieb bis zum
31.12.2016 über das FLVW-Postfach mitzuteilen. Ein Wechsel von 9 auf 11
Spielern während der laufenden Hin- bzw. Rückrunde ist nicht möglich und
führt deshalb im Einzelfall zum Spielverlust (Einsatz nicht
spielberechtigter Spieler).
Mannschaften, die mit verringerter Spielerzahl am Spielbetrieb
teilnehmen, sind aufstiegsberechtigt.
In der höheren Spielklasse ist allerdings eine Teilnahme nur mit
normaler Spielerzahl möglich.
Verschiedenes
Verzichtet eine aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg, so
kann nur die nächstplatzierte Mannschaft aufsteigen. Die in der Tabelle
folgende Mannschaft kann nicht an einem geplanten Entscheidungsspiel
teilnehmen. Wenn nach Beendigung der Meisterschaftsspiele bis zur
Klasseneinteilung der Saison 2017/2018 Vereine auf die
Klassenzugehörigkeit verzichten bzw. keine entsprechende Mannschaft zur
neuen Saison melden, nimmt der Kreisjugendausschuss durch verminderten
Abstieg bzw. vermehrten Aufstieg eine Sonderregelung unanfechtbar vor (§
16 Nr. 7 JSpO/WFLV).
Verzichtet eine Mannschaft auf die Teilnahme an einem
Entscheidungsspiel, gilt der für dieses Spiel vorgesehene Gegner als
Sieger.
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