Auf- und Abstiegsregelung Spieljahr 2016 / 2017


Abschlusstabellen

Entsprechend § 20 a Nr. 3 JSpO/WFLV wird festgelegt, dass für die Spiele der Junioren und Juniorinnen bei Punktgleichheit zunächst der direkte Vergleich der punktgleichen Mannschaften zählt (Wertung: Punkte, Torverhältnis – wobei auswärts erzielte Treffer nicht besonders gewertet werden). Sollte auch dieser gleich sein, entscheidet die Tordifferenz der Abschlusstabelle entsprechend § 20a Nr. 3, Abs. 2 JSpO/WFLV. Wird dadurch noch keine Entscheidung erreicht, setzt die Staffelleitung ein Entscheidungsspiel (siehe Entscheidungsspiele) an.

Kreisliga A, A - bis D - Junioren
 

a) Die Kreisliga A besteht aus je einer Staffel mit 12 Mannschaften.
b)

Die Staffelsieger sind zugleich Kreismeister. Die Erstplatzierten qualifizieren sich für die Aufstiegsrunden zur Bezirksliga. Die D-Juniorenmannschaft muss allerdings vorab die Zulassung zur Bezirksliga beantragt haben und zugelassen worden sein.

c) Die Tabellenletzten und Vorletzten steigen zur Kreisliga B ab.
 
d) Die Zahl der Absteiger kann sich infolge Abstieg eines Vereins aus der Bezirksliga erhöhen. Auch kann bei den D-Junioren, wenn keine weitere Zulassung für die nächste Saison

Kreisliga B, A - bis C - Junioren

a) Die Kreisliga B besteht aus je einer Staffel mit 12 Mannschaften.
b) Die Staffelsieger und die zweitplatzierten Mannschaften steigen zur Kreisliga A auf.
c) Die Tabellenletzten und Vorletzten steigen zur Kreisliga C ab.
d) Die Zahl der Absteiger kann sich infolge Abstieg eines Vereins aus der Bezirksliga und somit weiterer Absteiger aus der Kreisliga A erhöhen.
e) Steigen die Meister der Kreisliga A zur Bezirksliga auf, rücken die Drittplatzierten zur Kreisliga A nach.

Kreisliga B, D - Junioren

a) Die Kreisliga B besteht aus zwei Staffel mit 12 Mannschaften.
b) Die Staffelsieger und der Sieger eines Entscheidungsspiels der Zweitplatzierten steigen zur Kreisliga A auf.
c) Die Tabellenletzten und Vorletzten der Gruppe 1 und der Gruppe 2 steigen zur Kreisliga C ab.
d) Die Zahl der Absteiger kann sich infolge Abstieg bzw. Rückkehr einer Mannschaft aus der Bezirksliga bzw. Abstieg aus der Kreisliga A erhöhen.
e) Steigt der Meister der Kreisliga A zur Bezirksliga auf und kein Verein aus der Bezirksliga ab, steigen die beiden Zweitplatzierten zur Kreisliga A auf.

Kreisliga C, A-Junioren

Die Kreisliga C besteht bei den A-Junioren aus einer Staffel mit 16 Mannschaften. Aus dieser Gruppe steigen die zwei Erstplatzierten zur Kreisliga B auf.

Kreisliga C, B- bis D-Junioren

Die Hinrunde wird als Findungsrunde ausgespielt. Für die Rückrunde werden die Mannschaften entsprechend ihrer Platzierungen in Aufstiegs- und Freundschaftsgruppen eingeteilt.

Hieraus ergeben sich für die Altersklassen folgende Regelungen:

B - Junioren Die jeweils fünf Erstplatzierten der Gruppen 1 und 2 bilden die Aufstiegsgruppe.

Aus dieser Gruppe steigen die zwei Erstplatzierten zur Kreisliga B auf.

Bei einem weiteren Aufsteiger aus der Kreisliga B in
C - Junioren Die jeweils vier Erstplatzierten der Gruppen 1 bis 3 bilden die Aufstiegsgruppe.

Aus dieser Gruppe steigen die zwei Erstplatzierten zur Kreisliga B auf.

Bei einem weiteren Aufsteiger aus der Kreisliga B in die Kreisliga A, steigt auch der Drittplatzierte in die Kreisliga B auf.
D - Junioren Die jeweils fünf Erstplatzierten der Gruppen 1 bis 4 bilden die Aufstiegsgruppen.

Aus diesen Gruppen steigen die zwei Erstplatzierten zur Kreisliga B auf.

Bei einem weiteren Aufsteiger aus der Kreisliga B in die Kreisliga A steigt auch der Sieger eines Entscheidungsspiels der Drittplatzierten zur Kreisliga B auf.

Sonstiges

B - Juniorinnen Der Sieger dieser Gruppe nimmt an der Aufstiegsrunde zur Bezirksliga teil.
C - Juniorinnen Es findet ein geregelter Pflichtspielbetrieb statt.
D - Juniorinnen Es findet ein geregelter Pflichtspielbetrieb statt.
E - Junioren

Nach der Hinrunde werden die Gruppen neu eingeteilt.

F - Junioren

Nach der Hinrunde werden die Gruppen  neu eingeteilt.

Mini - Kicker
 

Nach der Hinrunde werden die Gruppen neu eingeteilt.


In der Kreisliga C, B- bis D-Junioren, bei den E- und F-Junioren sowie Mini-Kickern endet der Spielbetrieb der Findungsrunden spätestens am 17.12. bzw. 18.12.2016. Alle Spiele, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden haben, werden ersatzlos gestrichen.

Die Teilnehmer der Aufstiegsrunden (B- bis D-Junioren) werden entsprechend des Tabellenstandes vom 17.12. bzw. 18.12.2016 festgelegt.

Bei Punktgleichheit zweier Mannschaften entscheidet, unabhängig von der Anzahl der ausgetragenen Spiele, der direkte Vergleich. Ergab der direkte Vergleich (siehe auch unter Abschlusstabelle) keinen Sieger, entscheidet unabhängig von der Anzahl der ausgetragenen Spiele das Los.

Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Ergänzende Bestimmungen für den Spielbetrieb in der Kreisliga C, A- bis C- Junioren sowie für die B- und C-Juniorinnen

Zur Förderung des Spielbetriebes in diesen Spiel- und Altersklassen nehmen auch Mannschaften am Spielbetrieb teil, deren Mannschaftsstärke bei Abgabe der Mannschaftsmeldungen mit 9 Spielern angegeben wurde. Mannschaften, deren Spielerstärke mit 9 gemeldet wurden, werden im Spielplan entsprechend gekennzeichnet und dürfen deshalb in Meisterschaftsspielen auch nur 9 Spieler gleichzeitig einsetzen.

Vereine, die gegen eine Mannschaft spielen, die mit 9 Spielern gemeldet wurde, dürfen in diesem Spiel ebenfalls nur mit 9 Spielern antreten. Die Spiele werden auf Sportplätzen in Normalgröße ausgetragen. Alle weiteren Regelungen für die Durchführung des Spielbetriebes sind uneingeschränkt anzuwenden. Dies gilt insbesondere auch bezüglich der Mindestzahl der Spieler bei Spielbeginn und zu der Anzahl der Austauschspieler. Mit Beginn der Rückrunde ist ein Wechsel zurück zur Teilnahme am Spielbetrieb mit 11 Spielern sowie eine Reduzierung auf nur 9 Spielern möglich. Dieser Wechsel ist dem Koordinator Spielbetrieb bis zum 31.12.2016 über das FLVW-Postfach mitzuteilen. Ein Wechsel von 9 auf 11 Spielern während der laufenden Hin- bzw. Rückrunde ist nicht möglich und führt deshalb im Einzelfall zum Spielverlust (Einsatz nicht spielberechtigter Spieler).

Mannschaften, die mit verringerter Spielerzahl am Spielbetrieb teilnehmen, sind aufstiegsberechtigt.

In der höheren Spielklasse ist allerdings eine Teilnahme nur mit normaler Spielerzahl möglich.

Verschiedenes

Verzichtet eine aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg, so kann nur die nächstplatzierte Mannschaft aufsteigen. Die in der Tabelle folgende Mannschaft kann nicht an einem geplanten Entscheidungsspiel teilnehmen. Wenn nach Beendigung der Meisterschaftsspiele bis zur Klasseneinteilung der Saison 2017/2018 Vereine auf die Klassenzugehörigkeit verzichten bzw. keine entsprechende Mannschaft zur neuen Saison melden, nimmt der Kreisjugendausschuss durch verminderten Abstieg bzw. vermehrten Aufstieg eine Sonderregelung unanfechtbar vor (§ 16 Nr. 7 JSpO/WFLV).

Verzichtet eine Mannschaft auf die Teilnahme an einem Entscheidungsspiel, gilt der für dieses Spiel vorgesehene Gegner als Sieger.

 

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Jugendausschuss - 20.12.2016 18:02

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