Westfalenliga
Aufstieg:
1. Der Meister steigt zur Regionalliga
auf.
2. Aus der Westfalenliga kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft
nicht zur Regionalliga aufsteigen, wenn in dieser Spielklasse
bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt.
3. Trifft der in Nr. 2 genannte Fall auf die erstplatzierte
Mannschaft der Westfalenliga zu, so ist an deren Stelle die
nächstplatzierte und aufstiegsbereite Mannschaft (bis maximal
Tabellenplatz 3) für die Regionalliga qualifiziert. Dieses gilt auch
für den Fall, dass die erstplatzierte Mannschaft auf ihr
Aufstiegsrecht verzichtet.
Abstieg:
1. Die vier Tabellenletzten steigen zur Landesliga ab.
2. Bei keinem bis einem westfälischen Absteiger aus der Regionalliga
oder den übergeordneten Spielklassen steigen ebenfalls die vier
Tabellenletzten zur Landesliga ab.
3. Bei zwei westfälischen Absteigern aus der Regionalliga oder den
übergeordneten Spielklassen steigen die fünf Tabellenletzten zur
Landesliga ab.
4. Bei drei westfälischen Absteigern aus der Regionalliga oder den
übergeordneten Spielklassen steigen die sechs Tabellenletzten zur
Landesliga ab.
5. Bei vier oder mehr westfälischen Absteigern aus der Regionalliga
oder den übergeordneten Spielklassen steigen die sechs
Tabellenletzten zur Landesliga ab. Tritt dieser Fall ein wird die
Westfalenliga in der Saison 2016/2017 entsprechend aufgestockt.
6. Sollte eine erste Mannschaft in die Westfalenliga durch Abstieg
oder Lizenzentzug eingruppiert werden, gilt eine dortige zweite
Mannschaft automatisch als erster Absteiger.
Landesliga
Aufstieg:
1. Der Meister jeder Staffel steigt zur Westfalenliga auf.
2. Sollte die Anzahl von 14 Mannschaften der Westfalenliga mit
Ablauf des letzten Punktespieltages nicht erreicht werden, tragen
die Tabellenzweiten der Landesliga eine Aufstiegsrunde um die freien
Plätze aus. Gespielt wird, nach vorheriger Auslosung der
Spielpaarungen, gemäß § 55 (5) SpO/WFLV im K.O.-System.
3. Aus der Landesliga kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft
nicht in die Westfalenliga aufsteigen, wenn in dieser Spielklasse
bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt.
4. Trifft der in Nr. 3 genannte Fall auf die erstplatzierten
Mannschaften der Landesliga zu, so geht das Aufstiegsrecht
nacheinander auf die nächstplatzierten Mannschaften (bis maximal
Tabellenplatz 3) der jeweiligen Staffel über. Dieses gilt auch für
den Fall, dass die erstplatzierte Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht
verzichtet.
Abstieg:
1. Die drei Tabellenletzten steigen zur Bezirksliga ab.
2. Sollte eine erste Mannschaft in die Landesliga durch Abstieg oder
Lizenzentzug eingruppiert werden, gilt eine dortige zweite
Mannschaft automatisch als erster Absteiger.
Bezirksliga
Aufstieg:
1. Der Meister jeder Staffel steigt zur Landesliga auf.
2. Sollte die Anzahl von 42 Mannschaften der Landesliga mit Ablauf
des letzten Punktespieltages nicht erreicht werden, tragen die
Tabellenzweiten der Bezirksliga eine Aufstiegsrunde um die freien
Plätze aus. Gespielt wird, nach vorheriger Auslosung der
Spielpaarungen, gemäß § 55 (5) SpO/WFLV im K.O.-System.
3. Aus der Bezirksliga kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft
nicht in die Landesliga aufsteigen, wenn in dieser Spielklasse
bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt.
4. Trifft der in Nr. 3 genannte Fall auf die erstplatzierten
Mannschaften der Bezirksliga zu, so geht das Aufstiegsrecht
nacheinander auf die nächstplatzierten Mannschaften (bis maximal
Tabellenplatz 3) der jeweiligen Staffel über. Dieses gilt auch für
den Fall, dass die erstplatzierte Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht
verzichtet.
Abstieg:
1. Die drei Tabellenletzten jeder Staffel steigen zur Kreisliga
ab.
2. In den Staffeln mit 14 oder weniger Mannschaften steigen die zwei
Tabellenletzten zur Kreisliga A ab und in der Staffel mit 16
Mannschaften steigen die drei Tabellenletzten zur Kreisliga A ab.
Kreisliga A
Aufstieg aus der KL A: Der Gruppensieger der Kreisliga
A steigt in die Bezirksliga auf. Verzichtet der Meister auf den
Aufstieg, steigt eine bestplatzierte Mannschaft auf.
Abstieg aus der KL A: Der Tabellenletzte steigt in die
KL B ab. Aus der Bez.-Liga können bis max. 3 Mannschaften aus dem
Kreis Bochum absteigen.
Beispiel: Steigen aus dem Kreis BO
3 Mannschaften aus der BL ab, steigen 3 Mannschaften zusätzlich aus
der KL A ab,
2 Mannschaften aus der BL ab, steigen 2 Mannschaften zusätzlich aus
der KL A ab,
Steigt 1 Mannschaft aus der BL ab, steigt 1 Mannschaft zusätzlich
aus der KL A ab.
Aufstieg aus der KL B: Die beiden bestplatzierten
Mannschaften aus dem Kreis BO steigen in die Frauenkreisliga A des
Kreises BO auf.
Entscheidungspiele
Entscheidungsspiele, die für den Auf- bzw. Abstieg in den Kreisligen
wichtig sind, finden nach Beendigung der M-Spiele statt. Auf
Ausflüge o.ä. von Mannschaften, die nach Beendigung der
Meisterschaft geplant sind, kann keine Rücksicht genommen werden. Es
wird empfohlen, dieses bei der Vereins-/Mannschaftsplanung zu
berücksichtigen.
|