Auf- und Abstiegsregelung Spieljahr 2015 / 2016


Westfalenliga

Aufstieg:

1. Der Meister steigt zur Regionalliga auf.
2. Aus der Westfalenliga kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft nicht zur Regionalliga aufsteigen, wenn in dieser Spielklasse bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt.
3. Trifft der in Nr. 2 genannte Fall auf die erstplatzierte Mannschaft der Westfalenliga zu, so ist an deren Stelle die nächstplatzierte und aufstiegsbereite Mannschaft (bis maximal Tabellenplatz 3) für die Regionalliga qualifiziert. Dieses gilt auch für den Fall, dass die erstplatzierte Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht verzichtet.

Abstieg:

1. Die vier Tabellenletzten steigen zur Landesliga ab.
2. Bei keinem bis einem westfälischen Absteiger aus der Regionalliga oder den übergeordneten Spielklassen steigen ebenfalls die vier Tabellenletzten zur Landesliga ab.
3. Bei zwei westfälischen Absteigern aus der Regionalliga oder den übergeordneten Spielklassen steigen die fünf Tabellenletzten zur Landesliga ab.
4. Bei drei westfälischen Absteigern aus der Regionalliga oder den übergeordneten Spielklassen steigen die sechs Tabellenletzten zur Landesliga ab.
5. Bei vier oder mehr westfälischen Absteigern aus der Regionalliga oder den übergeordneten Spielklassen steigen die sechs Tabellenletzten zur Landesliga ab. Tritt dieser Fall ein wird die Westfalenliga in der Saison 2016/2017 entsprechend aufgestockt.
6. Sollte eine erste Mannschaft in die Westfalenliga durch Abstieg oder Lizenzentzug eingruppiert werden, gilt eine dortige zweite Mannschaft automatisch als erster Absteiger.

Landesliga

Aufstieg:

1. Der Meister jeder Staffel steigt zur Westfalenliga auf.
2. Sollte die Anzahl von 14 Mannschaften der Westfalenliga mit Ablauf des letzten Punktespieltages nicht erreicht werden, tragen die Tabellenzweiten der Landesliga eine Aufstiegsrunde um die freien Plätze aus. Gespielt wird, nach vorheriger Auslosung der Spielpaarungen, gemäß § 55 (5) SpO/WFLV im K.O.-System.
3. Aus der Landesliga kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft nicht in die Westfalenliga aufsteigen, wenn in dieser Spielklasse bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt.
4. Trifft der in Nr. 3 genannte Fall auf die erstplatzierten Mannschaften der Landesliga zu, so geht das Aufstiegsrecht nacheinander auf die nächstplatzierten Mannschaften (bis maximal Tabellenplatz 3) der jeweiligen Staffel über. Dieses gilt auch für den Fall, dass die erstplatzierte Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht verzichtet.

Abstieg:

1. Die drei Tabellenletzten steigen zur Bezirksliga ab.
2. Sollte eine erste Mannschaft in die Landesliga durch Abstieg oder Lizenzentzug eingruppiert werden, gilt eine dortige zweite Mannschaft automatisch als erster Absteiger.

Bezirksliga

Aufstieg:

1. Der Meister jeder Staffel steigt zur Landesliga auf.
2. Sollte die Anzahl von 42 Mannschaften der Landesliga mit Ablauf des letzten Punktespieltages nicht erreicht werden, tragen die Tabellenzweiten der Bezirksliga eine Aufstiegsrunde um die freien Plätze aus. Gespielt wird, nach vorheriger Auslosung der Spielpaarungen, gemäß § 55 (5) SpO/WFLV im K.O.-System.
3. Aus der Bezirksliga kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft nicht in die Landesliga aufsteigen, wenn in dieser Spielklasse bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt.
4. Trifft der in Nr. 3 genannte Fall auf die erstplatzierten Mannschaften der Bezirksliga zu, so geht das Aufstiegsrecht nacheinander auf die nächstplatzierten Mannschaften (bis maximal Tabellenplatz 3) der jeweiligen Staffel über. Dieses gilt auch für den Fall, dass die erstplatzierte Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht verzichtet.

Abstieg:

1. Die drei Tabellenletzten jeder Staffel steigen zur Kreisliga ab.
2. In den Staffeln mit 14 oder weniger Mannschaften steigen die zwei Tabellenletzten zur Kreisliga A ab und in der Staffel mit 16 Mannschaften steigen die drei Tabellenletzten zur Kreisliga A ab.

Kreisliga A

Aufstieg aus der KL A: Der Gruppensieger der Kreisliga A steigt in die Bezirksliga auf. Verzichtet der Meister auf den Aufstieg, steigt eine bestplatzierte Mannschaft auf.

Abstieg aus der KL A: Der Tabellenletzte steigt in die KL B ab. Aus der Bez.-Liga können bis max. 3 Mannschaften aus dem Kreis Bochum absteigen.

Beispiel: Steigen aus dem Kreis BO

3 Mannschaften aus der BL ab, steigen 3 Mannschaften zusätzlich aus der KL A ab,
2 Mannschaften aus der BL ab, steigen 2 Mannschaften zusätzlich aus der KL A ab,
Steigt 1 Mannschaft aus der BL ab, steigt 1 Mannschaft zusätzlich aus der KL A ab.

Aufstieg aus der KL B: Die beiden bestplatzierten Mannschaften aus dem Kreis BO steigen in die Frauenkreisliga A des Kreises BO auf.

Entscheidungspiele

Entscheidungsspiele, die für den Auf- bzw. Abstieg in den Kreisligen wichtig sind, finden nach Beendigung der M-Spiele statt. Auf Ausflüge o.ä. von Mannschaften, die nach Beendigung der Meisterschaft geplant sind, kann keine Rücksicht genommen werden. Es wird empfohlen, dieses bei der Vereins-/Mannschaftsplanung zu berücksichtigen.
 

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Wolfgang Waßerloos - 16.08.2015 21:08

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